Description
(Text)
Das Gesetz über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeitwohnrechtegesetz) vom 20.12.1996 führt - in Umsetzung der Richtlinie 94/47/EG - in
3 neue Formvorschriften für Timesharing-Verträge ein. Das Gesetz enthält darüber hinaus eine eigene Kollisionsnorm für Fälle mit Auslandsberührung. Nicht geregelt bleibt das Verhältnis zu den allgemeinen Kollisionsnormen sowie die rechtliche Konstruktion der Timesharing-Verträge. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob für die typischerweise in Timesharing-Verträgen enthaltenen Rechtswahlklauseln die Formvorschriften des Teilzeitwohnrechtegesetzes Anwendung finden bzw. wie überhaupt das Formstatut für Rechtswahlklauseln zu bestimmen ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Rechtliche Einordnung der Timesharing-Konstruktionen - Kollisionsrechtliche Beurteilung des Timesharing - Darstellung der Neuerungen des Teilzeitwohnrechtegesetzes (TzWrG) vom 20.12.1996 - Untersuchung des Formstatuts der Rechtswahlklauseln.
(Author portrait)
Die Autorin: Dagmar Jungkind, geboren 1970. Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Heidelberg von 1990-1995. Daran anschließend Referendariat in Karlsruhe. Promotion an der Universität Heidelberg im Wintersemester 2000/2001. Seit März 2000 Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines internationalen Rückversicherungsunternehmens in München.



