Die Zulässigkeit zweiseitig zwingender Normen im Arbeitsrecht : Unter besonderer Berücksichtigung des 4 Abs. 1 EFZG. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3131) (2001. 268 S. 210 mm)

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Die Zulässigkeit zweiseitig zwingender Normen im Arbeitsrecht : Unter besonderer Berücksichtigung des 4 Abs. 1 EFZG. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3131) (2001. 268 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631376409

Description


(Text)
Ziel dieser Arbeit ist es, die Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers im Arbeitsrecht generell und insbesondere für zweiseitig zwingende Normen festzustellen.
Hierzu wird die Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers von der Kompetenz der Tarifvertragsparteien abgegrenzt. Die Untersuchung erfolgt im Hinblick auf die geschichtliche sowie rechtliche Entwicklung dieser sich begrenzenden Kompetenzen. Insbesondere die Geltung der Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien wird untersucht und mangels rechtlicher, soziologischer und historischer Belege als nicht nachweisbar verworfen. In einer Analyse der Kernbereichstheorie des Bundesarbeitsgerichts, des Sozialstaatsprinzips sowie der Stellung der Tarifvertragsparteien als pouvouir intermediaires wird festgestellt, daß der Gesetzgeber zum Erlaß zweiseitig zwingender Normen unter Einhaltung bestimmter Regeln befugt ist. Dies gilt insbesondere für
4 Abs. 1 S. 1 EFZG 1996, dem ein großer Bereich der Arbeit gewidmet ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Befugnis des Gesetzgebers zum Erlaß zweiseitig zwingender Normen auch im Arbeitsrecht - Nichtexistenz der behaupteten Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien - Bindung der Tarifvertragsparteien als pouvouir intermediaires an das Sozialstaatsprinzip - Begrenzte Erklärung des Schutzbereichs des Art. 9 Abs. 3 GG durch die Kernbereichstheorie.
(Author portrait)
Die Autorin: Daniela Heise wurde 1972 geboren. Nach ihrem Studium an der Universität Bonn zog sie 1997 nach Dresden. Hier beendete sie ihre Promotion und war drei Jahre am Lehrstuhl für Gesellschafts- und Steuerrecht tätig. Seit Abschluß ihres Referendariats im November 2000 arbeitet sie in Dresden als Anwältin in der Kanzlei White & Case, Feddersen.

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