Description
(Text)
Der Rechtsschutz gegen unmittelbar wirkende Rechtsverordnungen des Bundes ist ein bislang noch offenes Problem der Verwaltungsgerichtsbarkeit, welches mehrfach auch das Bundesverfassungsgericht im Wege der Rechtssatzverfassungsbeschwerde beschäftigt hat. Dabei stellt sich die Frage, ob unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde der Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen des Bundes primär durch die Verwaltungsgerichte zu leisten ist. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß eine inzidente verwaltungsgerichtliche Kontrolle regelmäßig gegenüber der Rechtssatzverfassungsbeschwerde Vorrang hat. Als zutreffende Klageart erweist sich dabei die allgemeine Feststellungsklage nach
43 Abs. 1 VwGO. Nur in wenigen Fällen erfordert die Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG eine allgemein verbindliche Nichtigerklärung der Norm, wie sie auch bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolgt. Eine rechtspolitisch wünschenswerte Lösung des Rechtsschutzproblems durch Erweiterung der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle des
47 VwGO auf Rechtsverordnungen des Bundes läßt sich de lege lata nicht aus dem Grundgesetz ableiten. Hier ist vielmehr ein Tätigwerden des Gesetzgebers gefordert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Normenkontrolle und effektiver Rechtsschutz i.S.d. Art. 19 IV GG - Prinzipale Normenkontrolle als Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art i.S.d.
40 I S. 1 VwGO - Form des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes (Klageart) - Verhältnis von inzidentem verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz zur Verfassungsbeschwerde - Ausblick de lege ferenda: Erweiterung des Anwendungsbereichs von
47 VwGO.
(Author portrait)
Der Autor: Christoph Kuntz, geboren 1970 in Ingolstadt, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. 1995 erstes juristisches Staatsexamen. Danach wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Steiner, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg, und Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. 1997 zweites juristisches Staatsexamen. Seit Januar 1999 im höheren Verwaltungsdienst bei der Bundesanstalt für Arbeit.



