Description
(Text)
Die Arbeit befasst sich neben den gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten insbesondere mit den Verfahrensrechten von Wettbewerbern im Beihilfenrecht. Untersucht werden das Beschwerderecht des Wettbewerbers, seine Verteidigungsrechte und die Pflichten der Kommission gegenüber dem Wettbewerber vor Genehmigung einer Beihilfe.
Kritisch beleuchtet wird auch die 1999 in Kraft getretene Verfahrensverordnung für das Beihilfenrecht. Diese genügt nach Ansicht der Verfasserin nicht den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Verteidigungsrechte von Wettbewerbern. Mit Blick auf die Frage der Rechtssicherheit wird sodann der Gebrauch von "soft law" im Beihilfenrecht problematisiert. Schließlich werden verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Stellung des Wettbewerbers diskutiert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verfahrensrechte des Wettbewerbers im Beihilfenrecht (Beschwerderecht, Recht auf Anhörung und Akteinsicht) - Gebrauch von "soft law" - Gerichtlicher Rechtsschutz - Vorschläge zur Verbesserung der Stellung des Wettbewerbers - Die neue Verfahrensordnung im Beihilfenrecht
(Author portrait)
Die Autorin: Anne Wagner, geboren 1971 in Leverkusen, begann 1990 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster. 1993/94 studierte sie Völker- und Europarecht an der Université Paris X (Frankreich) und schloss das Studienjahr mit einer "Maîtrise en droit international public" ab. Nach dem 1.ÿjuristischen Staatsexamen 1996 vor dem Justizprüfungsamt in Hamm studierte sie 1996/97 an der University of Exeter (Großbritannien) und erlangte dort den Grad eines Masters of Laws (LL.M. in European Legal Studies). 1997/98 arbeitete sie als Lektorin für Deutsches Recht an der University of Exeter. Im Mai 1999 trat sie in den Vorbereitungsdienst für den Höheren Auswärtigen Dienst ein.