Description
(Text)
Zu den umstrittensten Problemen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Bewältigung von Internet-Kriminalität gehört die Frage, inwieweit sich der Anbieter einer Homepage durch das Setzen oder Aufrechterhalten einer automatischen Verknüpfung ("Link") strafbar machen kann, wenn dieser Link unmittelbar oder mittelbar auf einen strafbaren Inhalt verweist. Die hierbei aufgeworfenen Fragestellungen betreffen sowohl die Haftungsnormen in den neuen Multimediagesetzen TDG und MDStV als auch zahlreiche grundlegende Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Diese werden einer umfassenden Lösung zugeführt, wobei sämtliche Möglichkeiten der Verknüpfung durch einen Link Berücksichtigung finden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Funktionsweise und Bedeutung von Links im Internet - Bisherige Verfahren gegen Linkanbieter in Deutschland - Haftung für Links nach dem TDG/MDStV - Verweisung durch einen Link als strafbare Handlung und als strafbares Unterlassen nach materiellem Strafrecht.
(Author portrait)
Der Autor: Oliver Boese wurde 1968 in Hamburg geboren. 1990 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen; 1995 bis 1997 Referendar am Landgericht Stuttgart; seit 1997 Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Stuttgart. Promotion 2000.



