Der Anteil an einer Personengesellschaft als Gegenstand der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage der Rechtssubjektivitä : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3079) (Neuausg. 2001. 196 S. 210 mm)

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Der Anteil an einer Personengesellschaft als Gegenstand der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage der Rechtssubjektivitä : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3079) (Neuausg. 2001. 196 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631372258

Description


(Text)
Worauf kann ein Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, der Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, - abgesehen von den Einzelansprüchen, also insbesondere auf etwaigen Gewinn und auf ein Auseinandersetzungsguthaben - zugreifen?
Von dieser Frage ausgehend untersucht der Autor zunächst die gesetzlichen Bestimmungen, die hiermit herkömmlicherweise in Verbindung gebracht werden. Die Untersuchung ergibt, daß es sich um Normen handelt, die dem Recht der sog. Gesamthand angehören. Im wesentlichen systematische Überlegungen, aber auch historische Gründe führen zu der Feststellung, daß die bürgerlichrechtliche Grundform der Personen(außen)gesellschaft keine Gesamthand darstellt und lediglich die Innengesellschaft gesamthänderisch ausgestaltet sein kann. Auf dieser Grundlage läßt sich der Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zwangsvollstreckung im Sinne der Ausgangsfrage bestimmen. Dieser ist von der Mitgliedschaft des Gesellschafters zu unterscheiden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Das Thema im Kontext des Gesamthandsrechts - Folgerungen für den Gegenstand der Zwangsvollstreckung in eine Personengesellschaftsbeteiligung - Die Gesellschaftsbeteiligung, insbesondere der Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zwangsvollstreckung - Zusammenfassung der Ergebnisse.
(Author portrait)
Der Autor: Michael Fischer wurde 1960 in Stuttgart geboren. Von 1982 bis 1988 Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg und Tübingen, anschließend Referendariat bis 1991 in Tübingen und Konstanz. 1988 bis 1992 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Seitdem Rechtsanwalt in Berlin (bis 1994) sowie München bei überörtlichen und international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien.

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