Description
(Text)
Die Arbeit behandelt die Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaften im Bereich des Strafrechts. Untersucht werden das Kriminalstrafrecht, das Bußgeldrecht und das Recht der sonstigen Verwaltungssanktionen punitiven Charakters. Die Mitgliedstaaten üben starke Souveränitätsvorbehalte im Bereich des Strafrechts aus. Dennoch besteht inzwischen genügend Anlaß, den Europäischen Gemeinschaften die Kompetenz zum Erlaß von Strafgesetzen jedenfalls in einem eng begrenzten Rahmen nicht länger vorzuenthalten. Es erfolgt nicht nur eine Bestandsaufnahme bestehender Sanktionsnormen, sondern es werden auch zukünftige Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaften bestimmt, europäische Rechtsgüter und Interessen durch ein originäres gemeinschaftsrechtliches Kriminalstrafrecht zu schützen. Die Wahrnehmung solcher Kompetenzen geht über die bereits heute praktizierte Einflußnahme auf die nationalen Strafrechtsordnungen weit hinaus.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Anlaß für die Schaffung gemeinschaftsrechtlicher Strafgesetze - Bestandsaufnahme des europäischen Sanktionsrechts - Recht der Verwaltungssanktionen punitiven Charakters - Rechtsnatur der EG-Geldbuße - Bußgeldgesetzgebungskompetenz der Europäischen Gemeinschaften - Kriminalstrafgesetzgebungskompetenz der Europäischen Gemeinschaften - Zukünftige Ausstattung der Europäischen Gemeinschaften mit Kriminalstrafgesetzgebungsbefugnissen.
(Author portrait)
Der Autor: Jörg Deutscher wurde 1964 in Bonn geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, erstes juristisches Staatsexamen 1991, zweites juristisches Staatsexamen 1995. Anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Potsdam. Promotion 2000. Seit 2000 Rechtsanwalt in Berlin.