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Description
(Text)
Unter der tariflichen Friedenspflicht versteht man allgemein die Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, während der Dauer des Tarifvertrages von Mitteln des Arbeitskampfes im bestimmten Umfang keinen Gebrauch zu machen. Als ungeschriebener Bestandteil eines jeden Tarifvertrages bedarf die Friedenspflicht grundsätzlich keiner ausdrücklichen Regelung.
Bei fehlenden Vereinbarungen steht die Praxis dann vor der Frage nach dem genauen Umfang der Friedenspflicht. Die Arbeit stellt für diesen Fall zunächst eine Auslegungsmethodik zur Ermittlung der Reichweite der tariflichen Friedenspflicht vor, sodann folgen praxisrelevante Beispiele.
Für den Fall, daß die Tarifvertragsparteien ausdrückliche Vereinbarungen über die Friedenspflicht treffen, treten die Grenzen der Tarifautonomie und der Regelungsbefugnis in den Vordergrund. Auch diesen Problemen geht die Arbeit nach.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Bestandsaufnahme zur Friedenspflicht, insbesondere zu ihrer rechtsdogmatischen Grundlage - Die sachliche Reichweite der Friedenspflicht, die durch Auslegung des Tarifvertrages zu ermitteln ist - Die persönliche Reichweite der Friedenspflicht, insbesondere unter Berücksichtigung der Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Bestehen eines Verbandstarifvertrages gegen die Verbandsmitglieder (auf Arbeitgeberseite) um den Abschluß von Firmentarifverträgen gekämpft werden kann - Die Geltungsdauer der Friedenspflicht, insbesondere bei der "Flucht in und aus dem Arbeitgeberverband".
(Author portrait)
Der Autor: Jan Valentin wurde 1973 in Bad Kreuznach geboren. Er studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach dem ersten Staatsexamen folgte die Promotion. Ende 1998 begann der Autor seine Ausbildung als Rechtsreferendar in Koblenz.