Description
(Text)
Die Abgrenzungsproblematik, wann Abfälle verwertet und wann sie beseitigt werden, ist seit einigen Jahren Gegenstand rechtswissenschaftlicher und umweltpolitischer Diskussionen. Diese Frage ist deshalb von großer Praxisrelevanz, da die Rechtsfolgen schärfer sind, wenn es sich um eine Abfallbeseitigung handelt. Die Abgrenzungskriterien des nationalen Rechts und des EG-Rechts sowie die dazu ergangene Rechtsprechung werden in dieser Arbeit anhand zweier Beispiele dargestellt: der Abfallentsorgung in unterirdischen Hohlräumen (sogenannter Bergversatz) und der Abfallmitverbrennung in Industrieanlagen. Schließlich werden Lösungsansätze diskutiert, die auf europäischer Ebene zu entwickeln sind.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Darstellung der unterschiedlichen Rechtsfolgen, je nachdem, ob Abfälle verwertet oder beseitigt werden - Definitionsansätze für die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung im nationalen Recht und im EG-Recht - Abgrenzungskriterien im nationalen und im EG-Recht am Beispiel der Abfallentsorgung in unterirdischen Hohlräumen und der Abfallmitverbrennung in Industrieanlagen - Besonderheiten bei der Altölentsorgung - Ausgewählte Rechtsschutzmöglichkeiten bei falscher Qualifizierung einer Entsorgungsmaßnahme.
(Author portrait)
Die Autorin: Ella Stengler ist derzeit für die Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder (AGS) tätig. Mit dem Abfallrecht der EG kam sie erstmals als Rechtsreferendarin im Rahmen der Wahlstation beim Europäischen Parlament (Generaldirektion Wissenschaft) in Brüssel in Berührung. Das Europarecht und das Verwaltungsrecht waren bereits im rechtswissenschaftlichen Studium Schwerpunkte, die an der Verwaltungshochschule Speyer vertieft wurden. Das Zweite Juristische Staatsexamen absolvierte sie 1996 in Bayern. Seit 1997 leitet sie die Geschäftsstelle der AGS in Schwabach. Die im Rahmen dieser Tätigkeit gewonnenen praktischen Erfahrungen fließen in die vorliegende Arbeit ein.



