Description
(Text)
Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen (
52 StPO) ist seit seiner Begründung wiederholt Gegenstand der Diskussion in Rechtswissenschaft und Praxis gewesen. Schwerpunkte der Auseinandersetzung waren und sind dabei insbesondere seine Schutzzweckbestimmung sowie seine Beschränkung auf bestimmte Personengruppen. Die Untersuchung verfolgt das Ziel, den Meinungsstand zur Schutzzweckbestimmung unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Entwicklung darzustellen und einer kritischen Analyse zu unterziehen. In diesem Zusammenhang gilt besonderes Augenmerk der Frage, ob und inwiefern die geltende Fassung des
52 StPO aus seiner Schutzzweckbestimmung heraus bei Berücksichtigung des ihm zugrundeliegenden Enumerationsprinzips einer Reformierung, d. h. einer Begrenzung oder Ausdehnung z. B. auf Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bedarf.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Geschichtlicher Überblick - Der Begriff des Angehörigen und der Personenkreis des
52 StPO in der geltenden Strafprozeßordnung - Schutzzweckbestimmung und Enumerationsprinzip als bestimmende Grundkriterien des geltenden
52 StPO Reformerwägungen zu
52 StPO - Ergebnis der Abhandlung und Schlußbetrachtung.
(Author portrait)
Die Autorin: Anne Bialek wurde 1966 in Alpen, Kreis Wesel, geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau, Wien und Bonn absolvierte sie das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Seit Februar 1997 ist sie als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, zunächst in der Kanzlei Redeker Schön Dahs & Sellner, Bonn, seit November 1998 in der Kanzlei Dombek Ziegler Walker, Berlin.



