Description
(Text)
Oftmals bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten objektive Willkür. Die Untersuchung zeichnet die Herleitung dieses Topos aus Art. 3 Abs. 1 GG nach. Die vom BVerfG entschiedenen Urteilsverfassungsbeschwerden werden systematisiert und ausgewertet. Dabei wird deutlich, daß das Kriterium der objektiven Willkür in verschiedenen Bereichen recht unterschiedlich gehandhabt wird. Nach einem Abriß über das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit setzt sich die Untersuchung mit den Zielen der Rechtsprechung zur objektiven Willkür auseinander. Der Dienst an der Gerechtigkeit wird durch ein gerechtes Verfahren, aus Sicht des BVerfG vor allem aber durch ein gerechtes Ergebnis im Einzelfall geleistet. Der Autor prüft nach, ob tatsächlich Defizite bestehen und ob das BVerfG sie behebt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Objektive Willkür als Aufhebungsgrund bei Urteilsverfassungsbeschwerden - Das Verhältnis von Fachgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit - Ziele, Methoden und Resultate der Willkür-Rechtssprechung.
(Author portrait)
Der Autor: Norman Weiß wurde 1964 in Wiesbaden geboren. Studium der Rechtswissenschaft in Mainz. Erste Juristische Staatsprüfung 1990 in Mainz; zweite Juristische Staatsprüfung 1994 in Frankfurt am Main. Seit 1994 wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit 1999 wissenschaftlicher Assistent im Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam. Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Völkerrechts und zu menschenrechtlichen Fragestellungen. Promotion 1999 an der Universität Mainz.