Description
(Text)
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union greifen in unterschiedlichem Umfang regulierend in Wirtschaftsbereiche ein, in denen wesentliche Dienstleistungen für die Bevölkerung und die nationale Wirtschaft erbracht werden. Derartige Regulierungen stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Vorschriften des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts, die auf die Verwirklichung des Binnenmarktes unter Wettbewerbsbedingungen abzielen. Wirtschaftsbereiche wie die Telekommunikation und die Elektrizitäts- und Gasversorgung unterliegen daher einem fortschreitenden Deregulierungsprozeß. Gleichzeitig erkennt das Gemeinschaftsrecht die Bedeutung von Dienstleistungen an, deren Wahrnehmung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse der Mitgliedstaaten liegt. Zentrale Vorschrift für den Ausgleich der Interessen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ist Art. 86 Abs. 2 (ex-Art. 90 Abs. 2) EGV.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Öffentliche Dienstleistungen in der Europäischen Union - Deregulierungsprozeß - Neue Bedeutung des Art. 86 Abs. 2 (ex-Art. 90 Abs. 2) EGV - Rechtfertigung staatlicher Regulierungen zum Schutz von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.
(Author portrait)
Die Autorin: Stephanie Rumpff, geboren 1969 in Bad Oeynhausen, studierte Rechtswissenschaften in Köln und Genf. Das erste Staatsexamen legte sie 1993 in Köln ab. Im Anschluß daran absolvierte sie ihr Referendariat beim Landgericht Potsdam, das sie 1995 mit dem zweiten Staatsexamen abschloß. Seit 1997 arbeitet die Autorin in einer deutschen Geschäftsbank in Berlin; Promotion 1999.



