Description
(Text)
Gegenstand der Abhandlung ist im ersten Teil die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen des Ablaufes eines Schiedsverfahrens. Die möglichen Maßnahmen einstweiligen Rechtsschutzes sowohl nach englischem als auch nach deutschem Recht werden unter Kommentierung ihrer Tatbestandsvoraussetzungen dargestellt. Da subsidiär auch die Möglichkeit der Anrufung der staatlichen Gerichte besteht, werden nicht nur die Maßnahmen einstweiligen Rechtsschutzes der Schiedsgerichte, sondern auch die der staatlichen Gerichte dargestellt. Anschließend werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der deutschen und der englischen Rechtslage sowie das Verhältnis der Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes durch die staatlichen Gerichte bzw. Schiedsgerichte herausgearbeitet.
Im zweiten Teil werden die Unterschiede der Stellung der Schiedsrichter bei der vergleichsweisen Beilegung des Schiedsverfahrens beleuchtet. Die Abhandlung stellt dabei die Unterschiede zwischen der kontinentaleuropäischen und der angloamerikanischen Rechtsauffassung dar.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Einstweiliger Rechtsschutz durch die Schiedsgerichte nach deutschem Recht - Einstweiliger Rechtsschutz durch die staatlichen Gerichte nach deutschem Recht - Einstweiliger Rechtsschutz durch die Schiedsgerichte nach englischem Recht - Einstweiliger Rechtsschutz durch die staatlichen Gerichte nach englischem Recht - Stellung der Schiedsrichter beim Abschluß von Schiedsvergleichen nach deutschem Recht - Stellung der Schiedsrichter beim Abschluß von Schiedsvergleichen nach englischem Recht.
(Author portrait)
Der Autor: Hans-Claudius Scheef studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten von Köln, Lausanne und Sevilla. Referendariat in Berlin mit Aufenthalten in Barcelona und Bombay. Anschließend Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Sozietät Bender, Zahn und Tigges, danach einjähriger Auslandsaufenthalt in London und Promotion. Seit 1998 als Rechtsanwalt bei der Sozietät Kapellmann und Partner in Düsseldorf tätig.



