Das Problem der Drittzueignung bei Diebstahl und Unterschlagung (Europäische Hochschulschriften Recht .2771) (Neuausg. 2000. 244 S. 210 mm)

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Das Problem der Drittzueignung bei Diebstahl und Unterschlagung (Europäische Hochschulschriften Recht .2771) (Neuausg. 2000. 244 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631356364

Description


(Text)
Der Begriff der Zueignung gehört seit seinem Auftreten als Tatbestandsmerkmal im bayerischen StGB von 1813 zu den umstrittensten unseres Strafrechts. Insbesondere die Frage nach der Strafbarkeit der Drittzueignung führte immer wieder zu Kontroversen. Mit der Einführung der Drittzueignungsabsicht in die Zueignungsdelikte durch das 6. StrRG sollten die aufgetretenen Probleme beseitigt werden. Es zeigt sich jedoch, daß diese Tatbestandsergänzung alleine nicht geeignet ist, eine befriedigende Lösung der (Dritt-) Zueignungsproblematik herbeizuführen. Eine sinnvolle Bewältigung der hier neu auftretenden Schwierigkeiten ist ohne Klärung des eigentlichen Wesens der Zueignung kaum möglich. Die Arbeit leistet diesbezüglich einen Beitrag zu einer zuverlässigen Auslegung und Anwendung der Zueignungstatbestände.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Entwicklung der Gesetzgebung hinsichtlich der Zueignungstatbestände - Auffassungen in Lehre und Rechtsprechungen zum Wesen der Zueignung - Die Zueignung als Herstellung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsbeziehung zur Sache und Konsequenzen für die Drittzueignung - Problematische Konsequenzen der Neufassung der

242, 246 StGB und Kritik.
(Author portrait)
Die Autorin: Sabine Schmid-Hopmeier wurde 1965 in Esslingen a.N. geboren. Nach dem Abitur am Esslinger Mörike-Gymnasium im Jahre 1985 begann sie im selben Jahr an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Erste juristische Staatsprüfung 1991 in Freiburg im zwölften Semester, Referendariat und Zweite juristische Staatsprüfung 1994 ebenfalls in Freiburg bzw. Stuttgart. Anschließend Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Freiburger Anwaltskanzlei und seit 1996 Rechtsanwältin in Esslingen.

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