Description
(Text)
Ziel der Arbeit ist die Darlegung der internationalprivatrechtlichen Probleme des Consulting-Vertrags. Der Schwerpunkt liegt in der Bestimmung des nach der objektiven Anknüpfungsregel des Art. 28 EGBGB auf den Consulting-Vertrag anzuwendenden Rechts. Im Mittelpunkt steht dabei, ob es bei der Vermutungsregel des Art. 28 II EGBGB verbleibt oder ob die Ausweichklausel des Art. 28 V EGBGB eingreift. Im Ergebnis wird das Eingreifen der Ausweichklausel nur in besonderen außergewöhnlichen Fallkonstellationen bejaht. In der Regel hat der Consulting-Vertrag mit dem gemäß Art. 28 II EGBGB vermuteten Recht die engste Verbindung. Die Arbeit überprüft ferner den Anwendungsbereich des auf Consulting-Verträge anzuwendenden Rechts, insbesondere im Hinblick auf die den Consulting-Verträgen zugrundeliegenden Standardverträge.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die internationalprivatrechtliche Anknüpfung des Consulting-Vertrags - Die Bestimmung des nach der Anknüpfungsregel des Art. 28 EGBGB auf den Consulting-Vertrag anzuwendenden Rechts.
(Author portrait)
Der Autor: Ulrich Quay, geboren 1971 in Oberhausen. Studium der Rechtswissenschaft in Bochum, Lausanne und Freiburg; Diplôme de Droit Comparé an der Faculté Internationale in Straßburg; 1997 erstes Staatsexamen in Freiburg. Anschließend Referendariat am Landgericht Lübeck. Promotion 1999 an der Universität Freiburg.



