Immissionsschutzrechtliche Verfügungen gegen hoheitliche Anlagenbetreiber : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .2761) (Neuausg. 1999. XXVI, 136 S. 210 mm)

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Immissionsschutzrechtliche Verfügungen gegen hoheitliche Anlagenbetreiber : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .2761) (Neuausg. 1999. XXVI, 136 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631356029

Description


(Text)
Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob und inwieweit sich die Immissionsschutzbehörden des immissionsschutzrechtlichen Instrumentariums auch gegenüber hoheitlichen Anlagenbetreibern bedienen dürfen. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Instrumenten der Genehmigung und der Anordnung, also den "klassischen" ordnungsrechtlichen Mitteln. Problematisch ist, ob der allgemeine Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts vom Anordnungsverbot gegenüber Hoheitsträgern auch im Immissionsschutzrecht Anwendung finden kann. Wäre dies der Fall, könnten die Immissionsschutzbehörden in diesem Verhältnis nicht auf die ihnen grundsätzlich zur Verfügung stehenden Befugnisse zurückgreifen.
Die Anwendbarkeit des allgemeinen Grundsatzes vom Anordnungsverbot gegenüber Hoheitsträgern im Immissionsschutzrecht wird anhand des Regelungszusammenhanges des BlmSchG untersucht. Im Mittelpunkt steht die Überlegung, daß das BlmSchG spezielle Vorschriften enthält, die einer Übertragung des allgemeinen Grundsatzes vom Anordnungsverbot den Weg verstellen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die materielle Geltung der 4 ff. BlmSchG für hoheitliche Anlagen - Der Gebrauch des Instruments der Genehmigung gegenüber hoheitlichen Antragstellern - Der Erlaß von Anordnungen gegen hoheitliche Anlagenbetreiber.
(Author portrait)
Der Autor: Rainer Maske, geboren 1973 in Wuppertal. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum und an der Universität Münster. Nach dem Ersten Staatsexamen promovierte er bei Prof. Dr. Jarass, Direktor des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht, an der Universität Münster. Zur Zeit ist der Autor ebendort Wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie Rechtsreferendar am Landgericht Münster.

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