Description
(Text)
Im internationalen Rechtsverkehr stehen Institute wie Übermittlungs- und Bonitätsirrtum, arglistige Täuschung, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte in einem besonderen Spannungsfeld zwischen Einheits- und Kollisionsrecht. Die Arbeit zeigt unter der hypothetischen Voraussetzung der Nichtanwendbarkeit des UN-Kaufrechts zunächst auf, daß Rechtssicherheit und vorhersehbare Entscheidungen in Deutschland, Frankreich, der Schweiz und den USA nicht schon auf kollisionsrechtlicher Ebene zu erreichen sind. Vielmehr ist die autonome und rechtsvergleichende Auslegung des Art. 4 CISG für den Erfolg der Rechtsvereinheitlichung von ausschlaggebender Bedeutung. Wie dies für die vorgenannten Rechtsinstitute zu geschehen hat, wird anschließend anhand von Beispielsfällen und eines eigenen Prüfungsschemas zu Art. 4 CISG erörtert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Lückenfüllung durch kaufrechtliche Sonderanknüpfung oder einheitliches Kaufvertragsstatut? - Das Kaufvertragsstatut und sein Anwendungsbereich im deutschen, französischen, schweizerischen und US-amerikanischen Kollisionsrecht - Die Normstruktur des Art. 4 CISG - Der schuldrechtliche Regelungsbereich des UN-Kaufrechts für Übermittlungs- und Bonitätsirrtum, arglistige Täuschung, Aufrechnung, Wegfall der Geschäftsgrundlage und schuldrechtliche Zurückbehaltungsrechte.
(Author portrait)
Der Autor: Hanno Naumann, geboren 1970, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Genf (Schweiz) und Heidelberg. 1996 Erstes Staatsexamen, anschließend Förderung durch das Graduiertenkolleg «Internationalisierung des Privatrechts» der Universität Freiburg. Seit 1998 Referendariat am Kammergericht Berlin; 1999 Promotion an der Universität Heidelberg.



