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Description
(Text)
Die 31 ff. WpHG regeln Aufklärungspflichten der Wertpapierunternehmen gegenüber den Kunden. Sie sind europarechtlichen Ursprungs. Will man also diese Pflichten vollständig erfassen, so reicht es nicht aus, sie nach den gängigen nationalen Auslegungsmethoden zu interpretieren. Ziel dieser Arbeit ist vielmehr, dem europäischen Ursprung der Pflichten dadurch Rechnung zu tragen, daß sie einer richtlinienkonformen Auslegung unterzogen werden. Den Anknüpfungspunkt der Auslegung bildet Art. 11 Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie, wobei auch Regelungen des englischen und des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts vergleichend herangezogen werden. Das Ergebnis der Auslegung der Richtlinienvorschrift wird dann den 31 ff. WpHG zugrunde gelegt. Im Verlauf der Arbeit zeigt sich, daß das Gebot zur richtlinienkonformen Auslegung an mehreren Stellen zu einer Korrektur der bisherigen Auslegungsergebnisse zwingt. Letztlich stellt sich der Inhalt der 31 ff. WpHG damit in einem neuen Licht dar.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Umfassende Auslegung des Art. 11 WpDRiL - Regelungen des englischen und des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts - Aufklärungspflichten der 31 ff. WpHG - Korrekturbedarf der Interpretation der 31 ff. WpHG gegenüber ihrer bisherigen Anwendung - Richtlinien des Bundesamtes für Wertpapierhandel (BAWe), welche die 31 ff. WpHG konkretisieren sollen.
(Author portrait)
Der Autor: Mark-Olaf Schulte-Frohlinde wurde 1968 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg und München folgte das Referendariat mit Stationen in München und New York. Das zweite Staatsexamen hat er im Sommer 1996 in München abgelegt. Anschließend erfolgte die Promotion an der Universität Augsburg, welche im Sommer 1999 abgeschlossen wurde. Seit Sommer 1999 ist der Autor als Rechtsanwalt in der Steuerabteilung einer Beratungsgesellschaft in München tätig.



