Description
(Text)
Das Notwehrrecht, wohl das deutlichste Beispiel eines Rechtfertigungsgrundes, gilt wegen des Verzichts auf Ausweichpflicht und Güterproportionalität im Wortlaut des 32 StGB in Deutschland als besonders "schneidig". Über die Notwendigkeit einer Beschränkung dieser gesetzlichen Weite der Selbstverteidigungsbefugnis bei einem Angriff auf geringwertige Sachen herrscht bereits weitgehende Einigkeit. Neben der dogmatischen Fundierung dieses Ergebnisses wird vor allem untersucht, inwieweit zumindest Tötung oder schwere körperliche Schädigung des Angreifers als Verteidigungsmittel im Interesse des Lebensschutzes auch dann versagt werden müssen, wenn eine höherwertige Sache auf dem Spiel steht. Angeregt wird eine Aufwertung höchstpersönlicher Rechtsgüter gegenüber rein materiellen Werten im Notwehrrecht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:Die Grundgedanken des Notwehrrechts (individualistischer und überindividualistischer Ansatz) - Die Zulässigkeit einer Einschränkung des Notwehrrechts über den Wortlaut des 32 StGB hinaus - Die Grenzen des Verteidigungsmittels bei der Verteidigung einer geringwertigen Sache - Die Grenzen des Verteidigungsmittels bei der Verteidigung einer höherwertigen Sache - Ausschluß des Tötungsrechts durch Art. 2 II a der Europäischen Menschenrechtskonvention - Vorschlag einer Sonderbehandlung der Verteidigung des häuslichen Bereichs.
(Author portrait)
Die Autorin: Tanja Stiller, geboren 1973 in Büdingen, studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Gießen. 1998 begann sie das Referendariat am Landgericht Hanau; Promotion 1999.