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Description
(Text)
Die Ad-hoc-Publizität des
15 WpHG ist eine der zentralen Normen im neuen WpHG. Sie verpflichtet börsennotierte Unternehmen zur unverzüglichen Veröffentlichung von neuen kursrelevanten Tatsachen, um dem Informationsmißbrauch vorzubeugen: was öffentlich bekannt ist, kann nicht mehr zum Insiderhandel genutzt werden. Trotz dieser eindeutigen Intention bereitet die Gesetzesanwendung Probleme, da der Tatbestand nur sehr vage gefaßt ist. Hinzu kommt, daß mit
15 (wie dem gesamten WpHG) europarechtliche Vorgaben umgesetzt wurden und dabei eine Abstimmung mit althergebrachten Publizitätsvorschriften unterblieb. In dieser Arbeit wird versucht,
15 WpHG zu präzisieren und dabei auch Verbindungslinien zu den überkommenen Publizitätsvorschriften aufzuzeigen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Konzeptionelle Grundlagen der Ad-Hoc-Publizität - Tatbestand und Rechtsfolgen des
15 WpHG - Zum Verhältnis der Ad-Hoc Publizität zu den verbandsrechtlichen Bekanntgabe- und Auskunftspflichten.
(Author portrait)
Der Autor: Volker Schlittgen, Jahrgang 1966, studierte in Osnabrück und Heidelberg Rechtswissenschaft. 1991 erstes juristisches Staatsexamen. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen in der Rechtsanwaltskanzlei Wellensiek in Heidelberg tätig. Seit 1997 für diese Kanzlei am Standort Leipzig. Promotion 1999 an der Universität Heidelberg.



