Description
(Text)
Die Arbeit versucht ausgehend vom Chemikaliengesetz eine Konkretisierung der umweltrechtlichen Schutzgüter "Naturhaushalt" und "Umwelt" mit Hilfe der Ökologie. Dem folgt ein Plädoyer für die Akzeptanz der eingeschränkten Konkretisierbarkeit dieser Rechtsbegriffe, verbunden mit der Forderung nach Ausgleich dieser Unzulänglichkeit durch Einbau spezifischer Prozeduralisierungsmechanismen in das chemikalienrechtliche Verwaltungsverfahren. Die mangelnde Effektivität der gegenwärtig vorhandenen verfahrensrechtlichen Instrumente zur Minderung stoffspezifischer Umweltrisiken wird konstatiert. Dies erfordert ein neues Risikorecht.
Naturwissenschaftliche Grundlagen der für das Gefahrstoffrecht einschlägigen Prozeduralisierungsform eines Umweltmonitoring-Systems werden dargestellt und denkbare Strukturen einer Institutionalisierung dieses Systems im Chemikaliengesetz aufgezeigt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Der Schutz von "Naturhaushalt" und "Umwelt" im Umweltrecht, dargestellt am Beispiel des Chemikaliengesetzes - Effektivität der Gefahrenabwehr und Risikovorsorge in Bezug auf Naturhaushalt und Umwelt im Chemikaliengesetz - Entscheidungsorientiertes Umweltmonitoring als Möglichkeit administrativer Risikosteuerung in Form der Nachmarktkontrolle potentieller Schadstoffe.
(Author portrait)
Die Autorin: Claudia Albrecht-Sautter studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Bremen. 1. Staatsexamen 1993. Von 1996 bis 2000 mit Unterbrechung Rechtsreferendariat in Bremen. Promotion 1999. 2. Staatsexamen im April 2000.