Description
(Text)
Die Aufgabe dieser Untersuchung liegt darin, neben der Veränderung, die durch die Trennung des Dissenses vom Irrtum herbeigeführt wurde, den Wandel durch die positive Forderung der Regelung von wesentlichen Vertragspunkten durch 154 und 155 BGB zu erfassen und deren Wirkung auf das Dissensrecht zu ermitteln. Dabei wurde insbesondere folgenden Fragen nachgegangen: Erstens, ist der Dissens vom Wesen her noch als Mißverständnis zu verstehen, wenn der Konsens als die übereinstimmende Regelung der wesentlichen Vertragspunkte verstanden wird? Zweitens, welcher Zusammenhang besteht zwischen Dissens und essentialia negotii, Bestimmtheit und Bindungswille? Und drittens, wie ist das Verhältnis von Dissensrecht und Vertragsschluß zu verstehen? Durch diese Fragestellungen soll auch in praktischer Hinsicht geklärt werden, wieviel an Konsens erforderlich ist, um einen bindenden Vertrag anzuerkennen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Bedeutungswandel des Dissensrechts - Trennung von der Mißverständnislehre - Objektbezogener Konsensbegriff - Zustandekommen und Wirksamwerden des Vertrages - Vertragsschluß - Vertrag als Ganzes - Essentialia negotii - Bindungswille.
(Author portrait)
Der Autor: Byung-Jun Lee wurde 1970 in Hadong/Korea geboren. Von 1989 bis 1995 studierte er Rechtswissenschaft an der Korea Universität in Seoul/Korea. Dabei war er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung tätig. Mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) schloß er 1999 an der Universität Tübingen seine Promotion ab. Heute arbeitet er im Institut für Genossenschaftswesen an der Universität Marburg.