Description
(Text)
Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Umfang multilaterale Finanzinstitute wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und andere regionale Entwicklungsbanken rechtlich an die Menschenrechte gebunden sind. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeiten der Einflußnahme im Rahmen der Kreditvergabetätigkeit dieser Institute von Bedeutung. Die Satzungen der meisten Finanzinstitute enthalten zwar ein Verbot, sich nicht in die politischen Angelegenheiten ihrer Mitgliedstaaten einzumischen. Die Satzungsziele und die Praxis bei der Kreditvergabe zur Durchsetzung von Reformen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel durch die Forderung nach "Good Governance", zeigen jedoch, daß die Finanzinstitute nicht per se durch ihre Gründungssatzungen gehindert sind, den Menschenrechten Rechnung zu tragen. Unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten läuft die gegenwärtige Entwicklung auf eine formlose Neuauslegung der Satzungen im Wege "Späterer Praxis" hinaus.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Völkerrechtliche Bindung der Weltbank, des IWF und regionaler Entwicklungsbanken an Menschenrechte - Auslegung der Satzungen unter Berücksichtigung ihrer Zielsetzungen und der "Späteren Praxis" der Finanzinstitute anhand zahlreicher Fallbeispiele und unter besonderer Hervorhebung der Politik der "Good Governance" - Verpflichtungen der Weltbank und des IWF als Sonderorganisationen der UNO - Analyse des völkerrechtlichen Nichteinmischungsgebots - Inhalte und Wirkung der Kreditauflagenpolitik der Finanzinstitute - Vergleich zum politischen Mandat der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.
(Author portrait)
Die Autorin: Ulrike Suchsland-Maser wurde 1966 in Dieburg geboren und studierte an den Universitäten Freiburg i.Br., Berlin (FU), Bonn und Heidelberg. Referendariat in Berlin; Master of Laws in London (King's College); Zulassung als Rechtsanwältin (Berlin) und als Solicitor (England und Wales); Promotion 1999.



