Description
(Text)
Das Pflichtteilsrecht des BGB enthält detaillierte Bewertungsvorschriften, denen ein starres Stichtagsprinzip zugrunde liegt. Untersucht wird, inwieweit extreme und unvorhersehbare Wertveränderungen, wie sie beispielsweise infolge des Wiedervereinigungsprozesses eingetreten sind, bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen sind und insoweit das starre Stichtagsprinzip des BGB-Pflichtteilsrechts durchbrochen werden muß. Dabei werden die Einzelheiten der konkreten Bewertungsvorschriften im Zusammenhang mit den übergreifenden Grundsätzen des Erbrechts (Testierfreiheit, Familienerbrecht, Erblasserwille) betrachtet. Des weiteren wird, da die behandelte Problematik bereits in anderen historischen Umbruchsituationen (Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg, Währungsreform nach dem Zweiten Weltkrieg) diskutiert wurde, zusammengefaßt, welche Lösungsansätze zur damaligen Zeit vertreten wurden. Abschließend wird untersucht, inwieweit die damals gefundenen Lösungsansätze auf die heutige Umbruchssituation übertragen werden können.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Anwendbarkeit des BGB-Pflichtteilsrechts auf zu DDR-Zeiten vorgenommene Schenkungen eines Erblassers, der erst nach der Wiedervereinigung gestorben ist - Ausgestaltung des Pflichtteilsanspruchs im BGB - Pflichtteilsberechnung in historischen Umbruchsituationen - Wertveränderungen infolge des Wiedervereinigungsprozesses - Beteiligung der Pflichtteilsberechtigten an den wiedervereinigungsbedingten Wertveränderungen - Berücksichtigung der eingetretenen Wertveränderungen durch lebzeitige Bestimmungen des Erblassers.
(Author portrait)
Der Autor: Nach dem Studim der Rechtswissenschaften in Passau (1990-1994), absolvierte Jan Christoph Nordmeyer seine Referendarausbildung im Land Brandenburg. Während seiner Stationen in Cottbus, Potsdam und Berlin wurde er des öfteren mit den rechtlichen Folgeproblemen der Wiedervereinigung konfrontiert. Die dadurch gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen bildeten den Ausgangspunkt dieser Arbeit, mit der er 1999 promovierte. Seit 1997 ist der Autor Rechtsanwalt in Bielefeld.