Description
(Text)
Die Frage, inwieweit die Judikative Entscheidungen der Exekutive überprüfen darf, ist eine Folge der Gewaltenteilung. In der deutschen Dogmatik wird dieses Thema insbesondere bei Ermessensentscheidungen der Verwaltung und bei Vorliegen unbestimmter Rechtsbegriffe erörtert. Anhand eines Rechtsvergleichs wird unter Zugrundelegung der französischen Systematik zur gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen untersucht, ob die Differenzierung nach Ermessen und unbestimmtem Rechtsbegriff unter Kontrollgesichtspunkten aufrechterhalten werden muß und ob eine formale Kontrolle von Verfahren - gepaart mit einer Gesetzestechnik der "Legitimation durch Verfahren" - nicht einer materiellen Überprüfung durch die Gerichte vorzuziehen ist. Die Ergebnisse werden exemplarisch am technischen Sicherheitsrecht belegt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Deutsch-französischer Rechtsvergleich zum Thema gerichtliche Kontrolldichte, exemplarisch belegt am technischen Sicherheitsrecht - Überblick über deutsche und französische gerichtliche Kontrollmethoden im Hinblick auf die Dogmatik von Ermessen und unbestimmtem Rechtsbegriff - Rechtsvergleich unter Zugrundelegung der französischen Kontrollmethoden - Untersuchung vor dem Hintergrund formaler Kontrollmaßstäbe versus materieller Kontrolle.
(Author portrait)
Der Autor: Matthias Geurts, geboren 1968, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und München. Er nahm vielfältige Tätigkeiten wahr, unter anderem im Ministerbüro des Europaministeriums, München, im Controlling der Treuhandanstalt, Berlin, Rechtsabteilung der AHK, Paris. Seit 1996 ist er Rechtsanwalt und Syndikus in der Steuerabteilung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Köln. Promotion 1999.