Description
(Text)
Wie wird das Schadensersatzrisiko im UN-Kaufrecht zwischen den Vertragsparteien verteilt? Auf der Basis echter Garantiehaftung mit einer Befreiungsmöglichkeit nur für "höhere Gewalt" oder - jedenfalls im Ergebnis - nach verschuldensähnlichen Zurechnungsmustern? Die verschiedenen Auffassungen im anglo-amerikanischen und deutschen Kaufrechtsverständnis kommen bei der Interpretation des Einheitsrechts vor allem dann zum tragen, wenn es um die Möglichkeit der Haftungsbefreiung bei Lieferung vertragswidriger Ware gemäß Artikel 79 CISG geht. Diskutiert wird hier etwa der Fall von Entwicklungsfehlern. Diese Untersuchung zeigt, daß dem UN-Kaufrecht dogmatisch ein autonomes, einheitliches Haftungssystem zugrunde liegt, das als "modifizierte Erfolgshaftung" bezeichnet werden kann. Insbesondere unter Zuhilfenahme ökonomischer Analysen des Vertragsrechts wird dafür der Tatbestand von Artikel 79 CISG als geeignete Risikoverteilungsnorm entschlüsselt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Dogmatik der Sachmängelhaftung beim Kauf im anglo-amerikanischen, deutschen und im UN-Kaufrecht - Das Modell "modifizierter Erfolgshaftung" - Die strukturelle Konzeption der Haftungsbefreiung nach Art. 79 UN-Kaufrecht - Fallgruppen der Haftungsbefreiung bei Lieferung vertragswidriger Ware und der Einfluß von Beschaffenheitsvereinbarungen hierauf.
(Author portrait)
Der Autor: Ulrich Krüger wurde 1966 in Cuxhaven geboren. Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und München. Assesorexamen 1995 in Hamburg. 1995 bis 1998 DFG-Stipendium für das Graduiertenkolleg «Risikoregulierung und Privatrechtssystem» an der Universität Bremen. Seit 1998 betreut er den Bereich Recht am Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (IFF) in Hamburg.



