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Description
(Text)
Das Institut des Eigenkapitalersatzes nach 32 a GmbHG erstreckt sich nicht nur auf die Darlehensgewährung, sondern tendiert seit mehr als 10 Jahren zur umfassenden kapitalersatzrechtlichen Verhaftung jeglicher Gesellschafterleistung, die in Krisenzeiten zur Abwälzung des Finanzierungsrisikos auf die außenstehenden Gesellschaftsgläubiger taugt.
Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die lizenzweise Nutzungsüberlassung einer Marke eines Gesellschafters eigenkapitalersetzend sein kann. Tatbestandlich bejahend wird ausführlich zur Rechtsfolgendiskussion Stellung genommen und anhand des zu Miet- und Pachtverträgen wesentlich komplexeren Markenlizenzvertrags Reichweite und Grenzen der kapitalersatzrechtlichen Verwertungsmöglichkeiten in der Insolvenz aufgezeigt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Markenlizenzierung als eigenkapitalersetzende Rechtshandlung - Eignung der Markenlizenz zur Krisenverschleppung - Neutrale und eigenkapitalersetzende Tatbestände, insbesondere Zeitpunkt und erforderliche Leistungshöhe bzw. Markenstärke - Rechtsfolgen, insbesondere Nutzungsreichweite in der Insolvenz.
(Author portrait)
Der Autor: Hannes Berger ist Rechtsanwalt in München. Er ist für eine international ausgerichtete Anwaltskanzlei in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz und Gesellschaftsrecht tätig.