Description
(Text)
Der Ausdruck Sendezeiten für Dritte bezeichnet die gesetzliche Verankerung von Sendezeiten für politische Parteien, Kirchen und die Bundesregierung bzw. Landesregierungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit verfassungsrechtlichen Problemen, die sich daraus unter rundfunkrechtlichen Aspekten ergeben. Denn die Ausstrahlungspflicht von Sendungen, auf die die Rundfunkanstalten bzw. die privaten Rundfunksender keinen Einfluß haben, erweist sich schon als eine zentrale verfassungsrechtliche Konfliktlage. Speziell bei den politischen Parteien schließt daran das weitere Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht auf freie Berichterstattung durch den Rundfunk und der Chancengleichheit der Parteien an, wenn es um die Frage der absolut gleichen oder abgestuft gleichen Verteilung der Wahlsendezeiten unter den in Betracht kommenden Parteien geht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verfassungsrechtliche Probleme der Sendezeiten für politische Parteien, Kirchen und für die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen.
(Author portrait)
Der Autor: Herbert Lackner wurde 1971 in Bad Reichenhall geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau. 1997 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Bethge; Promotion 1998. Zur Zeit ist er Referendar im OLG-Bezirk München.



