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Description
(Text)
Die Arbeit behandelt die gesteigerte Bedeutung des Gesamtbetriebsrats und schwerpunktmäßig die Abgrenzung seiner Zuständigkeit zu den Einzelbetriebsräten. Die Strukturänderungen in der deutschen Wirtschaft infolge Internationalisierung und Globalisierung haben für die Unternehmen zu einem immer härter werdenden Wettbewerb geführt. Damit sie sich dieser veränderten wirtschaftlichen Situation möglichst schnell und effizient anpassen können, ist eine Ausweitung der Kompetenzen des Gesamtbetriebsrats notwendig geworden. Die Zuständigkeitsregelung des 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG 1972 hat aufgrund ihrer unklaren Formulierung zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten sowie zu Rechtsunsicherheit in der Theorie und Praxis geführt und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Deshalb verfolgt die Verfasserin nicht nur das Ziel, der Praxis eine Orientierungshilfe für die Auslegung der jetzigen gesetzlichen Regelung zu geben, sondern auch den Gesetzgeber zu einer klaren Neuregelung des 50 BetrVG zu veranlassen. Zu diesem Zweck hat sie einen neuen Gesetzesvorschlag gemacht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Gesteigerte Bedeutung des Gesamtbetriebsrats durch den Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft - Geschichtliche Entwicklung und Rechtsstellung des Gesamtbetriebsrats - Zuständigkeitsabgrenzung zu den Einzelbetriebsräten - Aufgabenverteilung - Verfahrensfragen - Kritik an der jetzigen gesetzlichen Regelung des 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG 1972 und neuer Gesetzesvorschlag.
(Author portrait)
Die Autorin: Annette Grotkamp studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Kiel. 1995 Erste Juristische Staatsprüfung 1996. Master of Laws in Comparative Law an der University of San Diego, USA. Promotion 1998.



