Description
(Text)
Kollisionen zwischen Umweltschutz und internationalem Warenaustausch finden erst seit kurzem innerhalb des GATT/WTO, der EG und des MERCOSUR stärkere Beachtung. Diese Spannung ist am Beispiel der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ersichtlich. Denn einerseits fällt die Abfallverbringung unter die Grundfreiheit des freien Warenverkehrs, anderseits können die Staaten Maßnahmen ergreifen, um die Ein- und Ausfuhr von Abfällen zu beschränken oder zu verbieten, wenn diese die Umwelt gefährden können. Die Arbeit analysiert die Vereinbarkeit solcher Beschränkungen mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und zeigt Wege auf, wie im GATT, in der EG und im MERCOSUR die politischen Ziele des Umweltschutzes einerseits und die des freien Handels anderseits in Zukunft in Einklang gebracht werden können. Neue Lösungsansätze werden aufgezeigt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: GATT/WTO - Die Uruguay-Runde und UNCED - Panels-Berichte in bezug auf umweltpolitisch motivierte Handelsmaßnahmen - Die GATT-Vereinbarkeit handelsbeschränkender Maßnahmen aufgrund internationaler Umweltabkommen - Mögliche Änderungen des GATT/WTO - EG-Rechtsgrundlage der Umweltpolitik - Freier Warenverkehr und Umweltschutz - Die Verordnung 259/93 - MERCOSUR - Umweltzuständigkeiten - MERCOSUR-Vertrag - Protokoll von Ouro Preto.
(Author portrait)
Der Autor: Guillermo Martín Moncayo von Hase, geboren 1966 in Buenos Aires, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Buenos Aires. Er absolvierte im Jahr 1995 den juristischen Magisterstudiengang (LL.M) an der Universität Frankfurt/Main und im Jahr 1998 das Doktorandenstudium (Dr. jur.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist Assistent im Fachbereich Völkerrecht (Schwerpunkt internationales Wirtschafts- und Umweltrecht) an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Buenos Aires.



