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Description
(Text)
Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 ist bis heute in Kraft. Es regelt die zivilrechtliche Seite der religiösen Erziehung und betrifft vor allem die Wahl der Konfession durch die Eltern. Die Arbeit untersucht die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes. Sie geht vor allem auf die rechtliche Entwicklung ein. Berücksichtigt werden auch andere Gesichtspunkte, etwa die konfessionellen Spannungen während des Kulturkampfes. Das Recht der religiösen Erziehung war Ende des 19. Jahrhunderts stark zersplittert. Im Lauf der Jahre zwischen der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Erlaß des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung wurden zahlreiche Vorschläge erörtert und mehrere Gesetzesinitiativen in den Reichstag eingebracht. Ein Reichsgesetz wurde zunächst nicht erlassen. Erst die veränderten Verhältnisse der Weimarer Republik ermöglichten die einheitliche Regelung der religiösen Erziehung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Rechtliche Regelungen der religiösen Erziehung in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts - Vergleich des preußischen und des bayerischen Rechts der religiösen Erziehung - Diskussion des religiösen Erziehungsrechts während der Beratungen des Bürgerlichen Gesetzbuches - Toleranzanträge des Zentrums 1900 bis 1912 - Erlaß des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung vom 15.7.1921 unter Berücksichtigung der Regelungen des BGB, der Weimarer Verfassung und der Entwicklung des Jugendrechts in der Weimarer Republik.
(Author portrait)
Die Autorin: Stephanie Kammerloher-Lis wurde 1966 in Kevelaer geboren. Sie studierte in München Rechtswissenschaft. Ihre juristischen Examina legte sie ebenfalls in München ab. Seit 1995 ist die Autorin beruflich tätig, zunächst im Wettbewerbsrecht, inzwischen im Steuerrecht. Die Arbeit entstand als juristische Dissertation an der Universität Regensburg.