Description
(Text)
Finanzierungsformen, die auf der Abtretung von Forderungen basieren, sind in Deutschland weit weniger verbreitet als in den USA. Dies widerspricht den heutigen Bedürfnissen insbesondere mittelständischer Unternehmen. So trägt gerade das Factoring zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Außenständen bei. Der gesamtwirtschaftliche Gewinn der damit verbundenen Liquiditätserhöhung dringt in Deutschland nur langsam in das Bewußtsein der Betroffenen. Mit Einführung des
354 a HGB im Jahr 1994 wurde ein Schritt in die richtige Richtung unternommen. Ausgeprägter ist diese Richtung bereits im amerikanischen Uniform Commercial Code und im UNIDROIT-Abkommen zum internationalen Factoring. Der detaillierte und kritische Vergleich mit diesen Regelungen kann dem deutschen Recht neue Impulse geben. Die Arbeit soll dazu anregen, die gegenläufigen Interessen neu zu bewerten und die bisherige Schwerpunktsetzung zu überdenken.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Forderungsabtretung nach den verschiedenen Rechten - Einwendungen des Debitors gegen den Factor - Abtretungsverbote - Grenzüberschreitender Forderungseinzug.
(Author portrait)
Die Autorin: Angela von Falkenhayn, geb. Dombrowski, wurde 1970 in Frankfurt am Main geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und legte dort 1995 das Erste Staatsexamen ab. Im Jahr 1998 erfolgten die Promotion zum Dr. iur. in Heidelberg sowie der Abschluß des Zweiten Staatsexamens in Berlin. Seit 1998 ist die Verfasserin Rechtsanwältin in Berlin.



