Description
(Text)
In bewaffneten Konflikten stehen humanitäre Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder Ärzte ohne Grenzen nicht selten zwischen den Fronten. Die Rechtsstellung dieser Organisationen verbleibt indes häufig ungeklärt. Das geltende humanitäre Völkerrecht weist unparteiischen humanitären Organisationen wichtige Funktionen als "Sachwalter" der Humanität zu und macht sie als qualifizierte Gruppe von nichtstaatlichen Organisationen - zumindest partiell - zu Rechtssubjekten des Völkerrechts. Besondere Beachtung gebührt dem Rechtsverhältnis dieser Organisationen zu den betroffenen Konfliktparteien; dabei stehen Fragen nach etwaigen Pflichten der Parteien zur Annahme der angebotenen Hilfeleistung sowie zur Kooperation mit den unparteiischen humanitären Organisationen im Vordergrund.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Nichtstaatliche Organisationen (NGOs) - Spannungsfeld zwischen Politik und Recht, zwischen Krieg und Humanität - Rechtsstellung einer qualifizierten Gruppe von NGOs nach humanitärem Völkerrecht, den sogenannten unparteiischen humanitären Organisationen - IKRK, dem als primus inter pares eine völkerrechtliche Sonderrolle zugewiesen ist - Stellen diese Organisationen eine eigenständige Kategorie von Rechtssubjekten des humanitären Völkerrechts dar? - Die besonderen Rechtsverhältnisse zwischen solchen Organisationen und den Konfliktstaaten - Pflichten zur Annahme der angebotenen Hilfeleistung sowie zur Kooperation mit den unparteiischen humanitären Organisationen.
(Author portrait)
Der Autor: Jörg Karenfort wurde 1969 in Gütersloh geboren. In den Jahren 1989 bis 1994 studierte er Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg bis zum ersten juristischen Staatsexamen. 1994/95 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 1995/96 Postgraduiertenstudium an der London School of Economics mit dem Abschluß Master of Laws. Anschließend Studien- und Forschungsaufenthalt am Institut d'Etudes Politiques de Paris. Seit 1997 Rechtsreferendar in Berlin.



