Full Description
Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 wurde ein Rechtsgebiet neu gestaltet. Im Gegensatz zu den bis dahin geltenden Regelungen steht nicht mehr die Vermogenssorge, sondern die Sorge fur die Person der/des Betroffenen im Vordergrund. So wurden erstmals arztliche Heilbehandlung, Sterilisation und Unterbringung einer/eines Betroffenen gesetzlich ausfuhrlich geregelt. Im Gegensatz hierzu blieben die international privatrechtlichen Vorschriften bis auf Anpassungen im Wortlaut unverandert. Inwieweit sich aus der Neuregelung des Betreuungsrechts trotzdem auch Anderungen fur die Behandlung von Betreuungsfallen mit Auslandsbezug ergeben, ist Gegenstand dieser Arbeit."