Description
(Text)
Das Bundesverfassungsgericht stellte in dem Beschluß des 2. Senats vom 10. April 1997 zur Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylbewerbern erneut fest, daß das Strafrecht als "ultima ratio" staatlicher Sanktionsform nur dann in Betracht kommt, wenn es um den Schutz elementarer Werte der Gesellschaft geht. In der Vergangenheit wurde in der Strafrechtsliteratur immer wieder gefordert, das Strafrecht den stetig wachsenden Anforderungen des Sozialstaates anzupassen und auch den Schutz von Institutionen und dem Verwaltungsverfahren als Gegenstand einzelner Strafrechtsbereiche anzuerkennen. Am Beispiel des Ausländer- und Asylstrafrechts soll gezeigt werden, welche Gefahr sich hinter dem immer stärker in Erscheinung tretenden Funktionalismus in der Strafrechtstheorie verbirgt. Insbesondere anhand des Straftatbestandes 85 Nr. 2 AsylVfG, der die wiederholte Zuwiderhandlung eines Asylbewerbers gegen seine Aufenthaltsbeschränkung unter Strafe stellt, wird verdeutlicht, daßVerwaltungsstraftatbestände zum Teil einer Rechtfertigung als Strafnormen entbehren. Es besteht die Gefahr einer mangelnden Begrenzung des Strafgesetzgebers bei dem Erlaß und der Aufrechterhaltung von Strafnormen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Darstellung und Analyse der Tatbestände des 92 Abs. 1, Abs. 2 AuslG und des 85 Nr. 2 AsylVfG - Erarbeitung der grundsätzlichen Legitimationsaspekte nebenstrafrechtlicher Verwaltungsstraftatbestände - Die historische Entwicklung der Rechtsgutstheorie und die funktionale Rechtsgutslehre - Rechtsgüterschutz als Aufgabe des Nebenstrafrechts - Voraussetzungen des Rechtsgutsbegriffs und Anwendung auf die vorgenannten Straftatbestände des Ausländer- und Asylrechts in Form einer Legitimationsprüfung - Im Anhang ist der Volltext des oben genannten BVerfG-Beschlusses abgedruckt.
(Author portrait)
Die Autorin: Petra Winands wurde 1969 in Aachen geboren. 1988-1992 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Köln und Heidelberg. 1993 Erstes Juristisches Staatsexamen, 1995 Zweites Juristisches Staatsexamen in Stuttgart. Nach einem Auslandsaufenthalt seit 1996 Promotion an der Humboldt-Universität in Berlin. Seit 1998 zugelassene und in Berlin praktizierende Rechtsanwältin.



