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Description
(Text)
Das Bilanzrichtlinien-Gesetz hat mit 249 Abs. 2 HGB eine wesentliche Neuerung für das deutsche Bilanzrecht gebracht. Die Besonderheit dieser Vorschrift besteht darin, daß Rückstellungen auch gebildet werden können, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten nicht besteht. Dabei ist die Sinnhaftigkeit dieser Regelung von Anfang an außerordentlich umstritten. Zudem zeichnet sich die Vorschrift durch zahlreiche unbestimmte, auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe aus, die dem Bilanzierenden einen erheblichen Spielraum einräumen. Die Arbeit dient der näheren Konkretisierung der materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Bildung von Aufwandsrückstellungen nach 249 Abs. 2 HGB. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob sich die Vorschrift in das bisherige System der handelsrechtlichen Rechnungslegung einfügt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Einleitung - Gang der Untersuchung - Einführung in die Problematik der Rückstellungen gemäß 249 Abs. 2 HGB - Ermittlung des Zwecks der handelsrechtlichen Rechnungslegung - Bilanzierung von Rückstellungen gemäß 249 Abs. 2 HGB dem Grunde nach - Bilanzierung von Rückstellungen gemäß 249 Abs. 2 HGB der Höhe nach - Einzelfälle des 249 Abs. 2 HGB - Ergebnis.
(Author portrait)
Der Autor: Stephan Kapps wurde 1967 in Berlin geboren. 1986 - 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, 1991 -1992 Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1992 - 1995 juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) bei dem Kammergericht Berlin, 1995 zweite (große) juristische Staatsprüfung, November 1995 Ernennung zum Richter auf Probe, März 1998 Abschluß der Promotion, seit Juli 1998 beim Landgericht Berlin.



