Description
(Text)
Die Arbeit befaßt sich mit den Tatsachenfeststellungen, die der Gesetzgeber bezogen auf Schutz und Schutzbereitschaft eines Drittstaates getroffen hat. Die allgemeine Beurteilung der rechtlichen und politischen Lage reicht nach Art. 16 a Abs. 2 GG und 26 a AsylVfG aus, um einen Flüchtling von der Inanspruchnahme eines Asylverfahrens auszuschließen. Dadurch ist das Spannungsfeld gleichsam vorgezeichnet. Der Autor untersucht Möglichkeiten und Pflichten zur Erstellung einer rationalen Prognose über die Sicherheit eines Drittstaates und stellt das Ergebnis dem Begriff "Konzept normativer Vergewisserung" des Bundesverfassungsgerichts gegenüber. Anschließend werden Fallgruppen entwickelt, bei denen eine individuelle Prüfung des Verfolgungsschicksals angezeigt ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Sicherstellung der Anwendung der GFK und der EMRK - Grundlagen der Tatsachenfeststellung - Die Feststellung der politischen Verfolgung im Asylverfahren - Die Feststellung der Drittstaatensicherheit - Folgerungen für Art. 16 a Abs. 2 GG: Würdigung individuellen Vorbringens.
(Author portrait)
Der Autor: Manfred Kupka wurde 1967 in Wiesbaden geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften war er für ein Jahr als Asylentscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge tätig. Anschließend Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin, Stationen beim Bundesministerium des Innern und beim Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen.



