Description
(Text)
Art. 1 Abs. 1 des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens (EuGVÜ) eröffnet seinen Anwendungsbereich für privatrechtliche Streitigkeiten. Die hiernach erforderliche Abgrenzung zum öffentlichen Recht nimmt der EuGH auf vertragsautonomer Grundlage vor. Er berücksichtigt dabei die Zielsetzung und die Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben. Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch dar, diese Grundsätze zu präzisieren und gemeineuropäische Prinzipien zur Abgrenzung des öffentlichen vom privaten Recht zu entwickeln.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 1 Abs. 1 EuGVÜ - Die vertragsautonome Auslegung des EuGVÜ in der Rechtsprechung des EuGH - Die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht in den EU-Staaten - Das EuGVÜ und sein Verhältnis zur Gemeinschaftsrechtsordnung.
(Author portrait)
Der Autor: Ulrich Soltész, geboren 1967, studierte ab 1988 Rechtswissenschaften in Freiburg und Brüssel. In Freiburg absolvierte er auch seine Referendarzeit. 1998 schloß er sein Promotionsverfahren an der Universität Freiburg ab. Er ist als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Europarechts in Stuttgart und Brüssel tätig.