Description
(Text)
Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und einzelnen Ländern um den Vollzug des Atomgesetzes ist zunehmend der Eindruck entstanden, daß es sich bei der Bundesauftragsverwaltung um eine defizitäre Verwaltungsform handelt, die für konfliktbeladene Verwaltungsmaterien nicht geeignet ist. Ausgehend von dem Weisungsrecht des Bundes nach Art. 85 Abs. 3 GG wird untersucht, ob das Verfassungsrecht dem Bund neben Bund-Länder-Streit und Bundeszwang weitere Mittel zur Verfügung stellt, den Vollzug einer Bundesweisung notfalls auch gegen den Willen des angewiesenen Landes durchzusetzen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage nach der Zulässigkeit eines Weisungsvollzuges durch Bundesbehörden. Anknüpfungspunkt der Untersuchung ist die Rechtsfigur der Annexkompetenz.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Eintrittsbefugnis als mögliche Annexkompetenz zu dem Bundesweisungsrecht aus Art. 85 Abs. 3 GG - Rechtsnatur des Bundesweisungsrechts - Trennung und Unterscheidung zwischen Sachkompetenz und Wahrnehmungskompetenz - Verfassungsrechtliche Funktion der Bundesauftragsverwaltung - Regelung des Bundeszwangs in Art. 37 GG - Inanspruchnahme der Eintrittsbefugnis.
(Author portrait)
Der Autor: Friedrich Loschelder wurde 1968 in Bonn geboren. Von 1989 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Von 1994 bis 1995 Master-Studium an der Universität Edinburgh/Schottland. Seit 1995 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Hartmut Söhn am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht, Passau. Seit 1997 Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München. 1998 Promotion bei Prof. Dr. Herbert Bethge, Passau.