Description
(Text)
Für den Betriebsrat fehlt es in konstruktiver Hinsicht an einem privatrechtlichen Vorbild. Die Rechtsfolgen bei seiner Übergehung werden bisher nach dem Gedanken des Arbeitnehmerschutzes bestimmt. Diese Arbeit will die in rechtssystematischer Hinsicht bestehenden Lücken in den Begründungszusammenhängen schließen. Zunächst werden Leistungsfähigkeit und Erkenntniswert einer rechtsdogmatischen Betrachtung erörtert und das Erfordernis einer Harmonisierung von Arbeitsrecht und Zivilrecht betont. Nach einer Bestandsaufnahme des Problemstoffes wird dann die sogenannte Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung im Rahmen des
87 I BetrVG auf ein neues dogmatisches Fundament gestellt. Im Bereich der
99 ff. BetrVG wird der Grundsatz von Treu und Glauben zur Konfliktlösung herangezogen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Spezifik des Betriebsverfassungsrechtes - Vergleich des Betriebsrates mit den privaten Amtsträgern des Zivilrechtes - Lösungsmodelle von 134 BGB und 182 ff. BGB - Rechtsfolgen bei einer Inkompatibilität von Rechtspflichten - Arbeitsrechtsspezifisches Leistungsverweigerungsrecht aus 242 BGB.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Miersch wurde 1969 in Helmstedt geboren. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Von 1993 bis 1997 war er am Institut für Arbeitsrecht in Göttingen zunächst als studentische Hilfskraft, nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Seit 1996 ist er Referendar am Oberlandesgericht Braunschweig; 1998 erfolgte die Promotion.