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Full Description
Erziehungswissenschaftler, die sich um Professuren bewerben wollen, mussen seit 1985 grundsatzlich eine dreijahrige Schulpraxis nachweisen konnen. Dies lauft praktisch darauf hinaus, dass Professor oder Professorin seither nur noch werden kann, wer zunachst Lehrer bzw. Lehrerin war. Auf Ubergangsregelungen haben die einschlagigen Gesetze zudem verzichtet. Das aus einem Rechtsgutachten fur die Deutsche Gesellschaft fur Erziehungswissenschaft hervorgegangene Buch legt dar, dass diese Gesetzeslage in mehrfacher Hinsicht gegen Grundrechte verstosst."



