Description
(Text)
Die höhere Lebenserwartung und die Ansammlung größerer Vermögen in der Hand alter Menschen fordern Rechtswissenschaft und Gerichte heraus, sich kritischer als bisher mit der Gültigkeit erbrechtlicher Rechtsgeschäfte alter Menschen auseinanderzusetzen. Aus medizinischen und sozialen Gründen nehmen altersbedingte Zwangslagen zu, die Einfluß auf Testamente und Erbverträge alter Menschen ausüben. Der Autor arbeitet ungerechtfertigte Widersprüche heraus, die bisher bei gleicher Sachlage zwischen Erbverträgen und Testamenten gemacht werden. Bei sittenwidriger Ausnutzung altersbedingter Zwangslagen, die einen Erbvertrag nichtig macht, muß trotz der Einseitigkeit des Testaments der Wertungswiderspruch vermieden werden. Das kann durch die Zubilligung eines Anfechtungsrechts oder einer Sittenwidrigkeit der Annahme der Erbschaft geleistet werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Demographische Entwicklung in Deutschland - Die zu vererbenden Vermögensmassen - Testierunfähigkeit - Sittenwidrigkeit von Verfügungen von Todes wegen - Soziale und medizinische Zwangslagen alter Menschen - Ausnutzung von Zwangslagen - Das gesetzliche Verbot der Annahme der Erbschaft.
(Author portrait)
Der Autor: Kai Mückenheim, geboren 1967 in Reinbek bei Hamburg, studierte von 1986 bis 1992 Rechtswissenschaften in Tübingen und Hamburg. Referendariat von 1994 bis 1996 bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. 1997 Abschluß der Promotion und Studien an der Universität Kapstadt, Südafrika.



