Description
(Text)
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Grundrechtsstatus der Landesmedienanstalten, die gemeinsam mit den Privatfunkveranstaltern die zweite Säule des dualen Rundfunksystems der Bundesrepublik Deutschland bilden. Dogmatischer Ausgangspunkt der Untersuchung sind dabei Art. 19 Abs. 3 GG und das vom Bundesverfassungsgericht für das Rundfunkgrundrecht entworfene Modell. Auf dieser Grundlage wird die Frage nach einer Grundrechtsfähigkeit der Landesmedienanstalten in der staatsgerichteten Dimension ausgeleuchtet. Darüber hinaus wird auch der grundrechtliche Schutzanspruch der Landesmedienanstalten gegenüber den privaten Rundfunkveranstaltern und eine Grundrechtsträgerschaft der Landesmedienanstalten im horizontalen Gesamtverbund untersucht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Grundrechtsberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Lichte der bisher in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Ansätze - Analyse und kritische Würdigung der in bezug auf die Grundrechtsberechtigung der Landesmedienanstalten vertretenen Auffassungen - Eigener Lösungsansatz: Die Landesmedienanstalten vefügen nicht über die Grundrechtsfähigkeit.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Hepach wurde 1967 in Ulm geboren. Studium der Rechtswissenschaft in Passau. 1994 1. Staatsexamen. 1994 bis 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht von Prof. Dr. H. Bethge. 1997 Promotion.



