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Description
(Text)
Seit Einführung der neuen Betriebsverfassung im Jahre 1972 "schlummerten" die 84, 85 BetrVG fast unentdeckt unter den sog. Individualrechten der 81 ff BetrVG. Ab Mitte 1980 war 85 II BetrVG Gegenstand mehrerer Rechtsstreitigkeiten. Offenbar haben die Betriebsräte darin ein Mitbestimmungsrecht entdeckt, das in seinem sachlichen Anwendungsbereich nicht begrenzt zu sein scheint. Auch der Gesetzgeber hat die Beschwerde als Instrument innerbetrieblicher Interessenwahrnehmung durch den einzelnen Arbeitnehmer wieder aufgegriffen und in das 1994 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (BeSchuG) aufgenommen. Ziel der Arbeit ist es einerseits, die Rechtslage hinsichtlich der innerbetrieblichen Beschwerderechte der 84, 85 BetrVG, 3 BeSchuG zu erörtern, andererseits ihren praktischen Nutzen anhand aktueller Probleme des Arbeitslebens aufzuzeigen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Beschwerderechte der Arbeitnehmer aus 84, 85 BetrVG - Zuständigkeit der Einigungsstelle nach 85 II BetrVG - Beschwerderechte aus 3 BeSchuG und 17 ArbSchuG - Musterentwurf einer Beschwerdeordnung gem. 86 BetrVG.
(Author portrait)
Die Autorin: Bettina Hallmen, geboren 1969 in Sibiu/Rumänien, studierte nach dem Abitur 1989 zunächst Anglistik und Romanistik an der Universität Bonn und von 1990-1994 Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Seit Juli 1995 ist sie Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk Köln und derzeit im Rahmen der Wahlstage beim Gerling-Konzern in Köln tätig.



