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Description
(Text)
Trotz der heutigen prinzipiellen Angleichung des Steuerstraftrechts an das allgemeine Strafrecht bestehen diverse funktionale Sonderwege, welche überwiegend nur als Traditionen erklärbar sind. Die Arbeit geht deren Ursprüngen anhand der jüngeren Entwicklung des preußischen Steuerstrafrechts nach, welches für die Reichsabgabeordnung von 1919 und so auch für die geltende Abgabenordnung von 1977 grundlegend wurde. Untersucht werden die Entwicklung der Tatbestände, der Schuldformen, der Sanktionen und des Verfahrens sowie die Rechtsprechung. Hierbei ist insbesondere eine Instrumentalisierung der Schulderfordernisse aus primär fiskalischen und verfahrensökonomischen Motiven feststellbar. Die herausgearbeiteten funktionalen Sonderformen werden anschließend bis zum geltenden Recht weiterverfolgt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Allgemeine Entwicklung des Steuerstrafrechts bis 1794 - Preußisches Steuerstrafrecht im 19. Jahrhundert: Tatbestandsentwicklung, Schuld und Irrtumsproblematik, Haftung für Dritte, Sanktionen, Verwaltungsstrafverfahren, Rechtsprechung - Deutsches Steuerstrafrecht im 20. Jahrhundert.
(Author portrait)
Der Autor: Martin Poggemann wurde 1967 in Georgsmarienhütte geboren. Von 1988 bis 1993 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Von 1994 bis März 1997 absolvierte er das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, zuletzt am Niedersächsischen Finanzgericht; Promotion 1997.