Description
(Text)
Die Anwalts-GmbH stellt als Berufsausübungsgesellschaft nach der Entscheidung des BayObLG für Anwälte eine alternative Zusammenschlußform dar. Sie gefährdet die Berufspflichten des Anwalts - insbesondere Unabhängigkeit und Verschwiegenheit - nicht. Besonders für die interprofessionelle GmbH ist jedoch eine gesetzliche Regelung zur Klärung von Unsicherheiten wünschenswert. Nach dem Ergebnis der Arbeit kommt es ohne eine solche nicht zu einer persönlichen Haftung des geschäftsführenden Anwalts neben oder an Stelle der GmbH. Diesbezüglich ist eine gesetzliche Regelung auch nicht notwendig. Weder das Berufsrecht noch allgemeine Grundsätze fordern eine persönliche Haftung. Dies wird nicht zuletzt durch das Beispiel England bestätigt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Zulässigkeit der Anwalts-GmbH - Unabhängigkeit des Anwalts - Verschwiegenheit des Anwalts - Anwaltshaftung - Eigenhaftung des GmbH-Geschäftsführers - Notwendigkeit der persönlichen Haftung des Anwalts - Handelndenhaftung in der Anwalts-GmbH - Anwaltsgesellschaften in England.
(Author portrait)
Die Autorin: Astrid Prohaska wurde 1970 in Frankfurt geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Genf. Nach dem Ersten Staatsexamen 1995 wurde sie in das Graduiertenkolleg der Universität Heidelberg aufgenommen. Dort wurde sie 1997 promoviert. Neben der Arbeit an ihrer Dissertation war die Autorin als wissenschaftliche Mitarbeiterin in großen deutschen Anwaltskanzleien tätig.



