Description
(Text)
Zum Schutz kindlicher Opfer und Zeugen im Strafverfahren ist bis heute noch kein umfassendes Gesamtkonzept entwickelt worden. Die Autorin zeigt erstmals, daß es erforderlich und auch möglich ist, die gesamte Verfahrensgestaltung am Kindeswohl zu orientieren, ohne deshalb die strafprozessualen Strukturen aus den Angeln zu heben. Sie untersucht zunächst Begriff und Bedeutung des Kindeswohls unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten und fragt sodann nach dem Stand seiner Umsetzung im geltenden Verfahrensrecht. Anhand einer umfassenden Analyse der Wirkungsweise und Reichweite einzelner Verfahrensgrundsätze kommt die Autorin zu dem Ergebnis, daß in Teilen erheblicher Reformbedarf besteht. Unter Einbeziehung von insgesamt sechs Gesetzesänderungsvorschlägen und zahlreichen ausländischen Verfahrensordnungen entwickelt die Autorin ein eigenes Regelungskonzept.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Psychologische Begründung und rechtliche Grundlegung der besonderen Schutzbedürftigkeit von kindlichen Opfern und Zeugen - Begriff und Bedeutung des Kindeswohls - Zeugenpflichten Minderjähriger - Verzichtbarkeit und Ersetzbarkeit der Vernehmung Minderjähriger: Methoden und Voraussetzungen - Wahrung der Beschuldigtenrechte, gedächtnispsychologische Aspekte - Zeugenbeistand - Anwalt des Kindes - Reform des Strafverfahrens.
(Author portrait)
Die Autorin: Claudia Keiser wurde 1967 in Hamburg geboren. Sie studierte Psychologie in Würzburg und Rechtswissenschaften in Göttingen. Dort war sie seit 1992 zunächst als studentische, später als wissenschaftliche Hilfskraft an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Dieter Rössner und Prof. Dr. Heinz Schöch beschäftigt. Von 1994 bis 1996 war sie am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier tätig. Seit 1996 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Promotion 1997.



