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Description
(Text)
Aufgabe dieser Arbeit ist eine Gegenüberstellung der Kompetenzvorschriften des EWG/EG-Vertrages mit denen des durch den Maastricht-Vertrag eingeführten Sozialabkommens, welches nur für 14 der 15 Mitgliedstaaten gilt. Die Analyse der Situation vor Inkrafttreten des Maastricht-Vertrages kommt zu dem Ergebnis, daß die Gemeinschaft ihre Vorhaben im Arbeits- und Sozialrecht in großem Umfang auf dafür nicht tragfähige Rechtsgrundlagen gestützt hat. Zwar stattet das Sozialabkommen die Gemeinschaft der 14 jetzt mit den erforderlichen Kompetenzen aus. Doch wird diese nur zwei Richtlinienvorschläge der Gemeinschaftscharta 1989 umwidmen und auf neuer Grundlage erlassen. Das neue Subsidiaritätsprinzip wird die Rechtssetzung im Sozialbereich nicht merklich beeinflussen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Der Vertrag von Rom: Rechtliche Grundlagen und ihre Bedeutung für die Sozialpolitik - Gemeinschaftscharta und Aktionsprogramm - Wege zum Sozialabkommen im Maastrichter Vertrag - Rechtliche Einordnung von Sozialprotokoll und Sozialabkommen - Bedeutung des Sozialabkommens für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Sozialpolitik - Zurückweisung von Vorschlägen nach dem Subsidiaritätsprinzip?
(Author portrait)
Der Autor: Thorsten Günther Arl wurde 1967 in Düsseldorf geboren. Von 1987 bis 1992 studierte er Rechtswissenschaften in Bayreuth, anschließend Europarecht in Leuven. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er im OLG Bezirk Düsseldorf. Die Wahlstation verbrachte er beim juristischen Dienst des Europäischen Parlaments in Luxemburg. Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete er zunächst ein Jahr als Rechtsanwalt in einer Düsseldorfer Sozietät. Zur Zeit ist er als Syndikusanwalt eines französischen Konzerns in München tätig.



