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Description
(Text)
Die Konturen des im Mittelpunkt der Untersuchung stehenden Begriffs des "Unfallbeteiligten" sind unscharf, in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen ist die Auslegungsschwierigkeit offengelegt. Nach allgemeiner Auffassung ist ausreichend, daß der Unfallbeteiligte nur "im Verdacht stehen muß", einen Beitrag zum Unfallgeschehen geleistet zu haben. Die Verfasserin geht über die bisherige Debatte hinaus und fragt nach der materiellen Legitimation des Gesetzgebers, den Normbefehl zwar nicht an "unbeteiligte Dritte", aber an "unbeteiligte Unfallbeteiligte" zu richten. Dafür wird keine tragfähige Begründung gefunden, sondern ein Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien festgestellt. Die Konstruktion wird als Lehrstück unzulässiger Strafrechtsdogmatik enttarnt. Die Arbeit schließt mit einem eigenen Vorschlag für die Neubestimmung der Anforderungen an die Begründung der Tätereigenschaft des 142 StGB.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Gesetzestechnik des 142 StGB - Untersuchungsrelevante Fallgruppen - Die historische Bewertung der Täterfrage - Die Begründung der Tätereigenschaft - Auseinandersetzung mit dem Zweck und den Rechtfertigungen für 142 Abs. 4 StGB - Der Einbruch in rechtsstaatliche Prinzipien - Neubestimmung der Anforderungen an die Ermittlung der Tätereigenschaft bei 142 StGB.
(Author portrait)
Die Autorin: Regina Engelstädter wurde 1965 in Offenbach/M. geboren. 1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M., Referendarexamen 1994. Seit 1995 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Strafrecht und Kriminalpolitik in Frankfurt/M., 1997 Promotion.