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Description
(Text)
Die Arbeit behandelt die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit kollektiver Vereinbarungen in England sowohl auf der kollektiven als auch auf der arbeitsvertraglichen Ebene. Die gegenwärtige Rechtslage, nach der diese Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft nicht einklagbar sind, wird historisch und systematisch analysiert. Es wird aufgezeigt, daß der Arbeitnehmer nur im Wege der Bezugnahme in den Genuß kollektiv ausgehandelter Arbeitsbedingungen kommen kann. Hierdurch ergeben sich einige Probleme, die auch in Deutschland noch umstritten sind. Dem deutschen Arbeitsrechtler bietet sich hier die Möglichkeit, eigene Gedanken mit den in England gefundenen Lösungen zu vergleichen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Entwicklung der kollektiven Arbeitsbeziehungen in England - Begriff und Bedeutung kollektiver Vereinbarungen - Verbindlichkeit auf kollektiver Ebene - Verbindlichkeit im Arbeitsverhältnis - Historisch-systematische Analyse.
(Author portrait)
Der Autor: Christian W. Mecke, geboren 1966, studierte von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen. Von 1993 bis 1995 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Göttinger Institut für Arbeitsrecht. Seit Beendigung des Referendariats beim OLG Oldenburg ist er als Personalreferent in der Wirtschaft tätig.



